Seit 2012 ist Perspektive Bildung e.V. auch Anbieter und Partner für den Bereich der Inklusionsbegleitung in Schule. Hier setzen wir Fach- und Assistenzkräfte in unseren Kooperationsschulen ein.
Grundlage der Inklusionsbegleitung (auch Schulbegleitung genannt) ist sowohl das SGB VIII § 35a in Verbindung mit SGB IX § 112 in der Zuständigkeit des Jugendamtes als auch das SGB IX § 90 in Verbindung mit SGB IX § 112 in der Zuständigkeit des Sozialamtes. Darüber hinaus ist durch Artikel 24 der UN Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen, das Fundament zum Recht auf Teilhabe an Bildung gelegt.
Ziele der Inklusionsbegleitung
Die Inklusionsbegleitung ermöglicht bzw. erleichtert den Schülerinnen und Schülern den Schulbesuch, die Teilnahme am Unterricht und ggf. an den Angeboten der OGS sowie insgesamt die volle gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben der entsprechenden Schule („so viel Begleitung wie nötig, so wenig wie möglich“).
Ausgehend vom individuellen Förderplan tragen die Lehrkräfte die Gesamtverantwortung für das schulische Lernen des Schülers und/oder der Schülerin.
Die Inklusionsbegleitung (IB) leistet in diesem Gesamtzusammenhang unterstützende Teilaufgaben:
- Unterstützung bei der Aneignung der Lerninhalte
- Förderung der Inklusion in den Klassenverband
- Hilfe bei der Strukturierung des Schulalltags
- Hilfen bei der Sozialisation und Kommunikation, d.h. in der Zusammenarbeit mit den Mitschülern und Mitschülerinnen und Inklusion ins Unterrichtsgeschehen, Hilfe bei der Kommunikation z.B. mittels technischer Hilfen, Methoden der unterstützten bzw. „gestützten Kommunikation“
- Erweiterung der Sozialkompetenz, Aufbau/Ausbau von Eigenverantwortung beim Schüler bzw. bei der Schülerin und Anleitung zur Selbständigkeit
- Unterstützung, Anleitung und Durchführung lebenspraktischer Verrichtungen, wie pflegerische und medizinische Versorgungstätigkeiten, Nahrungsaufnahme usw.
- Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten
- Unterstützung in besonderen Situationen, Krisenzeiten o.ä.
- Verständnis und Unterstützung bei unangemessenen Verhaltensweisen (z.B. Hilfestellung zur Verhaltensregulation z.B. bei Fremd- und Autoaggressionen, Alternativen erkennen, Kontexte vereinfachen)
Die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsarbeit von Jugendhilfe, Schule und Eltern setzt in diesem Kooperationsverbund voraus, dass die Inklusionsbegleiter*innen als gleichwertige Partner in der Ausgestaltung wahrgenommen und einbezogen werden.
Die Beantragung für die Hilfe erfolgt durch die Erziehungsberechtigten
In der Inklusionsbegleitung bestehen in Köln derzeit zwei Modelle:
Einzelfallhilfe
Hier unterstützt ein*e Inklusionsbegleiter*in eine*n Schüler*in individuell während des Schulalltags. Der Umfang der begleiteten Zeit wird regelmäßig von Sozial- bzw. Jugendamt nach Prüfung festgelegt. In der Regel erfolgt eine Bewilligung der Hilfe schuljahresbezogen.
Poolmodell (IBiS) inklusive Bildung in Schule
Seit 2014 haben sich einige Schulen dazu entschieden, Schüler*innen in der Schule inklusiv begleiten zu lassen und sich dem Modell „inklusive Bildung in Schule“ angeschlossen. Im Gegensatz zur Einzelfallbegleitung können mehrere Kinder gemeinsam begleitet werden. In den Klassen, in denen Schüler*innen einen Anspruch auf Inklusionsbegleitung haben, werden Mitarbeiter*innen einzelnen Klassenteams fest zugeordnet und begleiten ein bis drei Schüler*innen im Klassenverband, können aber im Bedarfsfall auch klassenübergreifend eingesetzt werden.