Inklusionsbegleitung

Im Rahmen der Inklusionsbegleitung setzen wir Fach- und Assistenzkräfte in unseren Kooperationsschulen ein.
Grundlage der Inklusionsbegleitung (auch Schulbegleitung genannt) ist sowohl das SGB VIII §35a in der Zuständigkeit des Jugendamtes als auch das SGB IX §90 in Verbindung mit SGB IX §112 in der Zuständigkeit des Sozialamtes. Darüber hinaus ist durch Artikel 24 der UN Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen, das Fundament zum Recht auf Teilhabe an Bildung gelegt.

Ziele der Inklusionsbegleitung

Die Inklusionsbegleitung ermöglicht bzw. erleichtert den Schüler:innen den Schulbesuch, die Teilnahme am Unterricht und ggf. an den Ganztagsangeboten sowie insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben.

Ausgehend vom individuellen Förderbedarf übernehmen die Lehrkräfte und Ganztagspädagog:innen die Gesamtverantwortung für das schulische Lernen der Schüler:innen.

Die Inklusionsbegleitung (IB) leistet in diesem
Zusammenhang unterstützende Teilaufgaben:

Die Beantragung für die Hilfe erfolgt durch die Erziehungsberechtigten.

In der Inklusionsbegleitung arbeiten
wir mit unterschiedlichen Modellen:

Hier unterstützt ein:e Inklusionsbegleiter:in eine:n Schüler:in individuell während des Schulalltags. Der Umfang der begleiteten Zeit wird regelmäßig von Sozial- bzw. Jugendamt nach Prüfung festgelegt. In der Regel erfolgt eine Bewilligung der Hilfe schuljahresbezogen.

Seit 2014 können sich Schulen dazu entscheiden, Schüler:innen in der Schule inklusiv begleiten zu lassen und sich dem Modell IBiS (inklusive Bildung in Schule) bzw. IBawS (inklusive Bildung an weiterführenden Schulen) angeschlossen. Im Gegensatz zur Einzelfallbegleitung können mehrere Kinder gemeinsam begleitet werden. In den Klassen, in denen Schüler:innen einen Anspruch auf Inklusionsbegleitung haben, werden Mitarbeiter:innen einzelnen Klassenteams fest zugeordnet und begleiten ein bis drei Schüler:innen im Klassenverband, können aber im Bedarfsfall auch klassenübergreifend eingesetzt werden.